Achtung Österreich! - Auf Grund der COVID-Situation gibt es noch eine kurzzeitig beantragbare Investitionsprämie. Die Investitionsprämie wird auch an Landwirte vergeben und könnte daher für Dich sehr spannend sein! Die Mindestinvestionshöhe liegt bei 5.000 € (ohne Ust) - also perfekt für eine Investition in Mosterei inkl. Sortiertisch und Erntetechnik ;-)
Das Förderungsausmaß liegt generell bei 7% und bei 14% wenn es sich um Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit handelt.
Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
Antragstellung1. September 2020 bis 28. Februar 2021 Möglichst frühe Beantragung wird empfohlen! Investitionszeitraum1. August 2020 bis 31. Mai 2021 (wurde verlängert) |
Hier undhier zu allen weiteren Infos |
Förderlandschaft Österreich |
Förderlandschaft Deutschland |
Förderungen unterstützen dabei, das Erhalten oder die Anpflanzung von Streuobstwiesen zu erleichtern. Erste Ergebnisse unserer großen Streuobstumfrage ergeben, dass gesamt nur etwa 15% der Befragten das Angebot für Förderungen auf Bundes- sowie Landesebene für die Streuobstwirtschaft als gut empfinden (alle Ergebnisse der Umfrage werden demnächst von uns veröffentlicht)
Wir haben recherchiert, welche Förderprogramme es für die Streuobstwirtschaft und das Anschaffen von Erntetechnik gibt.
Förderprogramme für die Streuobstwirtschaft sind zwar rar, aber hier haben wir für Dich einige Informationen zu der Streuobst-Förderlandschaft in Österreich.
Die Landwirtschaftskammer ist eine Schlüsselstelle, wenn es um klassische Förderungen in dem landwirtschaftlichen Sektor geht. Meist findet man auf der Webseite der Landwirtschaftskammern bereits einige Informationen zu dem Thema. Auch die Bezirks(bauern)kammern haben den Überblick über alle Förderungsprogramme in den Regionen und beraten gerne.
Wien |
Steiermark |
Salzburg |
Niederösterreich |
Kärnten |
Tirol |
Oberösterreich |
Burgenland |
Vorarlberg |
Diese Förderung umfasst mehrer Bereiche. Unter den Bereich Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft (Anschaffungen für die „Verarbeitungsstraße“ etc.) fällt auch der Sortiertisch Sortier! (Die Obstraupe ist ein Erntegerät, und fällt daher nicht unter die Verarbeitungsstraße).
Der Mindestinvestitionsbetrag liegt zwischen 10.000€ und 15.000€ (netto). Interessant ist diese Förderung daher, wenn eine größere Investition getätigt wird (beispielsweise Anschaffung einer Obstpresse), so kann der Sortier! mit in die Förderung aufgenommen werden.
Die Förderung geht vom Bund aus, vom Land können allerdings Schwerpunkte gesetzt werden, weshalb es von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedliche Anforderungen gibt.
Bundesland |
Behörde |
Ansprechpartner |
Webseite |
Oberösterreich | Landwirtschaftskammer Oberösterreich | Bezirkskammer | Link OÖ |
Steiermark | Landwirtschaftskammer Steiermark | DI Johann Klug Tel. +43 316/877/6978 Mail j.klug@stmk.gv.at |
Link STMK |
Kärnten | Landwirtschaftskammer Kärnten | LK | Link KTN |
Burgenland | Landwirtschaftskammer Burgenland | LK | Link BGLD |
Salzburg | Land Salzburg | Bezirksbauernkammer | Link SBG |
Tirol | Landwirtschaftskammer Tirol | LK | Link TIROL |
Dein Bundesland ist nicht dabei? Einen Überblick über die Förderung findest Du hier.
Hierbei handelt es sich meist um Zusammenschlüsse von Verbänden, Institutionen und auch Einzelpersonen, die gemeinsam ein Projekt starten. Im Zuge dieser Projekte können Förderungen für Personalkosten, Anschaffungen jeglicher Art und auch Werbemaßnahmen beantragt werden. Je nach Umfang und Ziel des Projektes ist es daher möglich, sich die Obstraupe oder den Sortier! fördern zu lassen.
Wer in einer LEADER-Region wohnt, kann über LEADER, Förderungen beantragen. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.
Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.
Die Förderung unterstützt selten einzelne Unternehmen, sondern eher Projekte welche einen Zusatznutzen für die regionale Bevölkerung generieren.
PROJEKTErhaltung der StreuobstkulturOÖ |
PROJEKTStreuobstinitiative KamptalNÖ |
PROJEKTKulturlandschaftsprojektNÖ |
leader.at |
Bundesministerium Österreich zu Leader |
LEADER REGIONEN |
Handelt es sich um ein grenzübergreifendes Projekt, so könnte das EU-Projekt Interreg interessant sein. INTERREGG ist ein Programm der EU, das grenzübergreifende Projekte fördert. Insgesamt gibt es 60 dieser Förderprogramme innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ).
Ziel dieser Programme ist es die Zusammenarbeit benachbarter Staaten zu fördern. Somit kann eine gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen in den jeweiligen Grenzregionen bezüglich Wirtschafts-, Natur- und Lebensraum gestaltet werden.
PROJEKTGrenzüberschreitende Streuobstwiesen- und BiodiversitätsaktionstageFrankreich & Deutschland |
PROJEKTErhaltung alter KernobstsortenÖsterreich, Deutschland, Liechtenstein & Schweiz |
PROJEKTDie Zusammenarbeit der Wein-ObstbauschulenÖsterreich & Tschechien |
Neben, Projekte nur mit einer Förderstelle zu planen, können Projekte auch in Kooperation mit mehreren Förderern gemacht werden.
PROJEKTStreuobst in Österreich - gemeinsam Vielfalt fördern und Inwertsetzung steigernÖsterreich |
Aus unserer großen Streuobstumfrage kam heraus, dass nur in etwa 15% der Befragten die Fördermöglichkeiten für die Streuobstwirtschaft als gut einschätzen. (Endgültige Resultate der Umfrage in folgen bald). Deshalb haben wir recherchiert welche Fördermöglichkeiten es für Streuobstwirtschaft in Deutschland gibt.
Ein paar Infos vorab
Vorweg ist zu sagen, dass das Angebot an Förderungen sehr stark von Bundesland zu Bundesland, Region zu Region und Antrag zu Antrag variiert. Daher ist dieser Beitrag keine vollständige Auflistung aller Möglichkeiten, sondern soll als Inspiration dienen, um Ideen zu bekommen, wo und wie Förderungen beantragt werden können.
Bayern und Baden-Württemberg gelten als Hotspots der Streuobstwirtschaft in Deutschland. Aus diesem Grund haben wir uns vorerst besonders in diesen beiden Bundesländern näher informiert.
Bei den klassischen Förderungen gibt es einige Angebote, die vor allem bei dem Anbau von Streuobstwiesen unterstützen. In Bayern und Baden-Würrtemberg gibt es einige Angebote für die Streuobstwirtschaft.
Möchte man speziell für die Obstraupe oder den Sortier! eine Förderung beantragen, wird etwas kniffliger. In diese klassischen Förderungen, fallen diese beiden Geräte, im Normalfall nicht hinein. Gibt es in Deinem Bundesland eine Förderung, die größere Investitionen (Beispielsweise Obstpresse) unterstützt, kann es sein, dass der Sortier!, als fixer Bestandteil in einer Verarbeitungsstraße, mit in die Förderung aufgenommen werden kann.
Bayern |
Baden-Württemberg |
Hierbei handelt es sich meist um Zusammenschlüsse von Verbänden, Institutionen und auch Einzelpersonen, die gemeinsam ein Projekt starten. Im Zuge dieser Projekte können Förderungen für Personalkosten, Anschaffungen jeglicher Art und auch Werbemaßnahmen beantragt werden. Je nach Umfang und Ziel des Projektes ist es daher möglich, sich die Obstraupe oder den Sortier! fördern zu lassen.
Wer in einer LEADER-Region wohnt, kann über LEADER, Förderungen beantragen. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.
Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.
Die Förderung unterstützt selten einzelne Unternehmen, sondern eher Projekte welche einen Zusatznutzen für die regionale Bevölkerung generieren.
PROJEKTAktionsprogramm StreuobstwieseNW |
PROJEKTVitalisierung der Wertschöpfungskette StreuobstNW & RP |
PROJEKTRegionale Wertschöpfungskette StreuobstNW |
LEADER im Überblick |
Handelt es sich um ein grenzübergreifendes Projekt, so könnte das EU-Projekt Interreg interessant sein. INTERREGG ist ein Programm der EU, das grenzübergreifende Projekte fördert. Insgesamt gibt es 60 dieser Förderprogramme innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ).
Ziel dieser Programme ist es die Zusammenarbeit benachbarter Staaten zu fördern. Somit kann eine gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen in den jeweiligen Grenzregionen bezüglich Wirtschafts-, Natur- und Lebensraum gestaltet werden.
PROJEKTGrenzüberschreitende Streuobstwiesen- und BiodiversitätsaktionstageFrankreich & Deutschland |
PROJEKTErhaltung alter KernobstsortenÖsterreich, Deutschland, Liechtenstein & Schweiz |
Da Streuobstwiesen, für die Natur und Tierwelt unglaublich wertvoll sind, sind einige Naturschutzvereine, Umweltstiftung oder Vereine für Landschaftspflege daran interessiert das Bewirtschaften, die Erhaltung und Pflege der Streuobstwiesen zu unterstützen. Hier gibt es die Möglichkeit anzusetzen.
Auch bei diesen Vereinen gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit keine Förderungen direkt für ein Erntegerät wie die Obstraupe. Wie schon erwähnt, variieren Förderungen sehr stark von Bundesland zu Bundesland, von Region zu Region und von Antrag zu Antrag. Daher gibt es kein genaues Rezept wie man an Förderungen kommt. Doch hier zwei Möglichkeiten unter welchen Umständen man Förderungen für Obstraupe und Co. beantragen kann:
Unser Botschafter aus Hessen, ist Mitglied einer Streuobstinitiative. Durch Kontakt zu einem bekannten Naturschutzverein, konnte er ermitteln, wo noch Fördergelder vorhanden waren und Förderungen beantragt werden können. So wurde er an eine Naturschutzstiftung verwiesen, die sich mit dem Thema Streuobst beschäftigte.
Unser Botschafter, stellte im Anschluss einen Antrag für die Anschaffung des Obstraupen SETs und bekam eine volle Förderung dafür. Er betonte, dass die Förderung möglich war, da das Gerät gemeinnützig genutzt wird und dass das, für die Naturschutzorganisation, den wichtigsten Fördergrund darstellte.
Informiere Dich daher welche Stiftungen, Naturschutzverbände etc. es in deiner Umgebung oder in deinem Bundesland gibt und ob diese Kontakte oder den Überblick haben wer Förderungen dieser Art anbieten würde. Ein guter Ansprechpartner sind die örtlichen NABU-Büros und auch staatliche Stellen können viele Informationen geben.
Hat man einmal den richtigen Kontakt, benötigt man nur noch jemanden, der sich der Arbeit der Antragstellung annimmt (aber das ist auch zu schaffen!) ;-)
Bundesweit |
NABU.de |
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) |
Bundesweit |
Baden-Württemberg |
Landschafts-erhaltungs-verbände |
Bayern |
Baden-Württemberg |
Ansprechpartner Hr. Stefan Kilian stefan.kilian@lfl.bayern.de |
Landratsämter |